United Academy
Die United Academy in Mannheim ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Schulungsträger fĂźr alle NISV-Fachkundemodule. Wir bieten praxisnahe, fundierte Ausbildungen, die Sie optimal auf Ihre beruflichen Anforderungen vorbereiten – verständlich, modern und mit echtem Mehrwert.  GENERALLASERS  www.generallasers.de    +++ United Academy +++ Jetzt Kurs buchen und NiSV-Fachkunde erlangen Die United Academy in Mannheim ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Schulungsträger fĂźr alle NISV-Fachkundemodule. Wir bieten praxisnahe, fundierte Ausbildungen, die Sie optimal auf Ihre beruflichen Anforderungen vorbereiten – verständlich, modern und mit echtem Mehrwert.  GENERALLASERS  www.generallasers.de    +++ United Academy +++ Jetzt Kurs buchen und NiSV-Fachkunde erlangen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
United Academy´s of Beauty GmbH
Stand: Juli 2026

Inhaltsverzeichnis
§ 1 Anbieter
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Vertragsgegenstand
§ 5 Anmeldung und Vertragsabschluss
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
§ 7 Widerrufsrecht fßr Verbraucher
§ 8 Stornierung und Umbuchung
§ 9 Durchfßhrung der Schulungen
§ 10 Unterrichtsformen (Blended Learning)
§ 11 Mindestteilnehmerzahl, Termin-, Standort- und Dozentenänderungen
§ 12 Teilnahmevoraussetzungen und Anwesenheitspflichten
§ 13 Fehlzeiten und Nachholregelungen
§ 14 Prßfungszulassung und Teilnahmebescheinigung
§ 15 Verhalten der Teilnehmer
§ 16 Ausschluss von Teilnehmern
§ 17 Hausordnung
§ 18 Nutzung der Lernplattform
§ 19 Urheberrechte und Nutzungsrechte
§ 20 Datenschutz und Dokumentation
§ 21 Haftung
§ 22 Gerichtsstand und anwendbares Recht
§ 23 Salvatorische Klausel
§ 24 Schlussbestimmungen
§ 1 Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der


United Academy´s of Beauty GmbH
Sinsheimer Straße 43
68239 Mannheim
Deutschland
(nachfolgend „United Academy" oder „Anbieter")
und ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer").
(2) Die United Academy ist Anbieter von Aus- und Weiterbildungen im Bereich Kosmetik, Medizin, apparativer Kosmetik, NiSV-Fachkunde, Fachkosmetik, Workshops sowie weiteren Fortbildungsmaßnahmen.
(3) Das Bildungsangebot umfasst insbesondere:
• NiSV-Fachkundeschulungen
• Fachkosmetikausbildungen
• Workshops
• Seminare
• Onlinekurse
• Präsenzunterricht
• Hybridunterricht
• E-Learning
• Praxisschulungen
• digitale Lernplattformen
• sonstige Bildungsangebote
(4) Soweit einzelne Schulungen gesetzlichen Vorschriften oder den Anforderungen einer Zertifizierungsstelle unterliegen, gelten ergänzend die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Vorgaben der zuständigen Zertifizierungsstelle.

§ 2 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten fßr sämtliche Leistungen der United Academy unabhängig davon, ob diese
• in Präsenz,
• online,
• hybrid,
• über Videokonferenzsysteme,
• über die Lernplattform,
• oder an externen Schulungsstandorten
erbracht werden.
(2) Sie gelten gleichermaßen für Verbraucher und Unternehmer, sofern keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, die United Academy stimmt deren Geltung ausdrßcklich schriftlich zu.
(4) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gßltigen Fassung als verbindlich an.
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Teilnehmer
NatĂźrliche oder juristische Personen, die Leistungen der United Academy in Anspruch nehmen.
Schulung
Jede von der United Academy angebotene Bildungsmaßnahme.
Lernplattform
Die digitale Lernplattform der United Academy einschließlich aller dort bereitgestellten Inhalte.
Virtueller Präsenzunterricht
Live-Unterricht Ăźber Videokonferenzsysteme wie Zoom oder Microsoft Teams.
Blended Learning
Gesetzlich oder organisatorisch vorgegebenes Unterrichtskonzept aus E-Learning, virtuellem Präsenzunterricht und praktischen Unterrichtseinheiten.
Zertifizierungsstelle
Die jeweils zuständige Stelle zur Durchführung oder Überwachung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen oder Zertifizierungen.

§ 4 Vertragsgegenstand
(1) Die United Academy bietet Aus- und Weiterbildungen in den Bereichen Kosmetik, apparative Kosmetik, Medizin sowie verwandten Fachgebieten an.
(2) Zum Leistungsumfang kĂśnnen insbesondere gehĂśren:
• digitale Lernunterlagen
• Lehrskripte
• Videos
• Präsentationen
• virtuelle Unterrichtseinheiten
• Präsenzunterricht
• Praxistraining
• Lernkontrollen
• Prüfungsfragen
• Hausaufgaben
• Downloadbereiche
• Kommunikationsplattformen
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Kursbeschreibung sowie der Buchungsbestätigung.
(4) Ein bestimmter Schulungserfolg, das Bestehen einer PrĂźfung oder die Erteilung einer behĂśrdlichen Genehmigung wird nicht geschuldet.
(5) Soweit gesetzlich vorgeschrieben, erfolgen Prüfungen ausschließlich durch die jeweils zuständige Zertifizierungsstelle.
§ 5 Anmeldung und Vertragsabschluss
(1) Die Anmeldung zu einer Schulung kann schriftlich, elektronisch, Ăźber die Internetseite der United Academy, per E-Mail oder Ăźber sonstige von der United Academy angebotene Buchungswege erfolgen.
(2) Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Anmeldebestätigung, Rechnungsstellung oder ausdrßcklicher Annahme durch die United Academy zustande.
(4) Die United Academy behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Grßnden abzulehnen, sofern gesetzliche oder organisatorische Grßnde entgegenstehen.
(5) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(6) Änderungen persönlicher Daten, insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, sind der United Academy unverzüglich mitzuteilen.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten oder individuell vereinbarten Teilnahmegebühren.
(2) Sämtliche Gebühren verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Die Teilnahmegebßhr ist mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
(4) Wird eine Ratenzahlung vereinbart, sind die jeweiligen Raten zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen vollständig zu entrichten.
(5) Gerät der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, ist die United Academy berechtigt,
• den Zugang zur Lernplattform vorübergehend zu sperren,
• Unterrichtsunterlagen zurückzuhalten,
• die Ausstellung von Bescheinigungen auszusetzen,
• die Teilnahme an Unterricht oder Prüfungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu verweigern, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(6) Bereits geleistete Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste offene Forderung angerechnet.
(7) Aufrechnungs- oder Zurßckbehaltungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, soweit seine Gegenansprßche rechtskräftig festgestellt oder von der United Academy ausdrßcklich anerkannt wurden.
§ 7 Widerrufsrecht fßr Verbraucher
(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit nicht gesetzliche Ausnahmen eingreifen.
(2) Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zur Widerrufsfrist sowie zum Widerrufsverfahren ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die Bestandteil des Vertrages ist.
(3)
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlÜschen kann, insbesondere wenn die United Academy auf ausdrßcklichen Wunsch des Teilnehmers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfßllung beginnt und der Teilnehmer zuvor ausdrßcklich zugestimmt sowie bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht hierdurch ganz oder teilweise erlÜschen kann.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von den nachfolgenden Stornierungsregelungen unberĂźhrt.

§ 8 Stornierung und Umbuchung
(1) Nach Ablauf eines bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts gelten ausschließlich die nachfolgenden Stornierungsbedingungen.
(2) Eine Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
(3) Für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Eingang der Stornierung bei der United Academy maßgeblich.
(4) Es gelten folgende StornierungsgebĂźhren:
• bis 30 Kalendertage vor Kursbeginn: kostenfrei
• 29 bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn: 25 % der Teilnahmegebühr
• 13 bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
• weniger als 7 Kalendertage vor Kursbeginn, Nichterscheinen oder Abbruch nach Kursbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr
• (5) Nach Freischaltung des Zugangs zu den digitalen Lerninhalten ist eine Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Stornierung ist nur bis zum Beginn des E-Learnings und ausschließlich nach den Regelungen gemäß Absatz 4 möglich. Hat das E-Learning bereits begonnen oder wurde der Zugang bereits freigeschaltet, ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
(6) Eine Umbuchung auf einen anderen Kurstermin ist nur mit ausdrĂźcklicher Zustimmung der United Academy mĂśglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(7) Kann ein Teilnehmer aufgrund einer nachgewiesenen schweren Erkrankung oder eines vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignisses dauerhaft nicht teilnehmen, entscheidet die United Academy nach billigem Ermessen Ăźber eine Umbuchung oder Gutschrift. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

§ 9 Durchfßhrung der Schulungen
(1) Die United Academy führt sämtliche Schulungen mit größtmöglicher Sorgfalt entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie den Anforderungen der zuständigen Zertifizierungsstellen durch.
(2) Die Reihenfolge einzelner Unterrichtsinhalte kann aus organisatorischen oder fachlichen Grßnden angepasst werden, sofern dadurch das Ausbildungsziel nicht beeinträchtigt wird.
(3) Die United Academy ist berechtigt, Unterrichtseinheiten zusammenzulegen, aufzuteilen oder zeitlich anzupassen, soweit dies aus organisatorischen GrĂźnden erforderlich ist.
(4) Ein Anspruch auf DurchfĂźhrung einer Schulung an einem bestimmten Tag, zu einer bestimmten Uhrzeit oder an einem bestimmten Standort besteht nicht, soweit nicht ausdrĂźcklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Die United Academy ist berechtigt, Unterrichtsmaterialien, Lehrmethoden oder digitale Systeme an den aktuellen Stand der Technik, gesetzliche Vorgaben oder Anforderungen der Zertifizierungsstellen anzupassen.
(6) Soweit behördliche oder gesetzliche Änderungen dies erforderlich machen, können Lehrpläne, Unterrichtsumfang oder Ausbildungsabläufe jederzeit angepasst werden.

§ 10 Unterrichtsformen (Blended Learning)
(1) Die Ausbildungen der United Academy erfolgen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich als Blended-Learning-Konzept.
(2) Das Blended Learning kann insbesondere bestehen aus:
• E-Learning
• virtuellem Präsenzunterricht
• Präsenzunterricht
• Praxistraining
• Selbstlernphasen
• digitalen Lernkontrollen
• praktischen Übungen
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche Bestandteile der Ausbildung vollständig zu absolvieren.
(4) Die United Academy ist berechtigt, einzelne Unterrichtseinheiten organisatorisch zwischen Präsenzunterricht, virtuellem Präsenzunterricht und E-Learning zu verlegen, sofern hierdurch keine gesetzlichen Vorgaben verletzt werden.
(5) FĂźr den virtuellen Unterricht ist der Teilnehmer selbst dafĂźr verantwortlich, Ăźber eine geeignete technische Ausstattung sowie eine stabile Internetverbindung zu verfĂźgen.
(6) Technische Probleme auf Seiten des Teilnehmers begrßnden grundsätzlich keinen Anspruch auf Wiederholung einzelner Unterrichtseinheiten oder auf Erstattung von Teilnahmegebßhren.

§ 11 Mindestteilnehmerzahl sowie Termin-, Standort- und Dozentenänderungen
(1) Die Durchfßhrung einer Schulung setzt grundsätzlich das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von sechs min. 6 Teilnehmern voraus.
(2) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die United Academy berechtigt, den Kurs auf einen späteren Termin zu verschieben oder mit einem anderen Kurs zusammenzulegen.
(3) DarĂźber hinaus ist die United Academy berechtigt, Schulungen, Unterrichtseinheiten, Praxistage oder sonstige Veranstaltungen aus sachlich gerechtfertigten GrĂźnden zeitlich oder Ăśrtlich zu verlegen.
Sachlich gerechtfertigte GrĂźnde sind insbesondere:
• Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl,
• Erkrankung oder Ausfall eines Dozenten oder Prüfers,
• kurzfristige personelle Engpässe,
• technische Störungen,
• Ausfall oder Nichtverfügbarkeit von Unterrichtsräumen,
• Nichtverfügbarkeit eines Schulungsstandortes,
• behördliche Anordnungen,
• gesetzliche Änderungen,
• höhere Gewalt,
• Naturereignisse,
• Streik,
• Pandemien,
• sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der United Academy.

(4) Die United Academy ist berechtigt, einen vorgesehenen Dozenten jederzeit durch einen fachlich gleichwertig qualifizierten Dozenten zu ersetzen.
Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
(5) Die United Academy ist ferner berechtigt, den Schulungsort innerhalb Deutschlands zu ändern, sofern dies aus organisatorischen oder gesetzlichen Grßnden erforderlich ist und dem Teilnehmer zumutbar ist.
(6) Terminänderungen, Standortänderungen oder Dozentenwechsel berechtigen den Teilnehmer grundsätzlich nicht zum kostenfreien Rßcktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Teilnahmegebßhr.
(7) Bereits geleistete TeilnahmegebĂźhren behalten fĂźr den Ersatztermin ihre GĂźltigkeit.
(8) Die United Academy haftet nicht für Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Verdienstausfall- oder sonstige Folgekosten, die dem Teilnehmer infolge einer zulässigen Termin-, Standort- oder Dozentenänderung entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der United Academy vorliegt.
(9) Über wesentliche Änderungen wird der Teilnehmer unverzüglich informiert.

§ 12 Teilnahmevoraussetzungen und Anwesenheitspflichten
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, an sämtlichen Unterrichtseinheiten der gebuchten Schulung vollständig und aktiv teilzunehmen.
Die Teilnahme umfasst insbesondere:
• E-Learning
• virtuellen Präsenzunterricht
• Präsenzunterricht
• praktische Unterrichtseinheiten
• verpflichtende Übungen
• Lernkontrollen
• sonstige Bestandteile der jeweiligen Ausbildung.
(2) Soweit gesetzliche Vorschriften oder Anforderungen der Zertifizierungsstellen dies vorsehen, besteht während des virtuellen Unterrichts eine Verpflichtung zur durchgehenden Nutzung einer eingeschalteten Kamera.
Das dauerhafte Ausschalten der Kamera kann als Fehlzeit gewertet werden.

(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich auf Aufforderung der United Academy oder der zuständigen Zertifizierungsstelle mittels eines gßltigen amtlichen Lichtbildausweises auszuweisen.
Die Identitätskontrolle dient der rechtssicheren Dokumentation der Teilnahme.

(4) Die Teilnahme hat persĂśnlich zu erfolgen.
Eine Vertretung durch Dritte oder die Nutzung fremder Zugangsdaten ist unzulässig.
(5) Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen der Dozenten sowie der Mitarbeiter der United Academy Folge zu leisten, soweit diese der ordnungsgemäßen Durchführung der Ausbildung dienen.
(6) Verspätetes Erscheinen oder vorzeitiges Verlassen einzelner Unterrichtseinheiten kann als Fehlzeit gewertet werden.

(7) Die United Academy ist berechtigt, Anwesenheiten elektronisch oder schriftlich zu dokumentieren.

(8) Ein Anspruch auf Wiederholung einzelner Unterrichtseinheiten aufgrund privater Termine, Urlaub, beruflicher Verpflichtungen oder technischer Probleme auf Seiten des Teilnehmers besteht nicht.

§ 13 Fehlzeiten und Nachholregelungen
(1) Fßr sämtliche Schulungen der United Academy gilt eine Anwesenheitspflicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie den Anforderungen der jeweiligen Zertifizierungsstelle.

(2) Eine erfolgreiche Teilnahme setzt grundsätzlich eine vollständige Teilnahme an sämtlichen vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten voraus.

(3) Entschuldigte Fehlzeiten sind im nächstmÜglichen verfßgbaren Kurs vollständig nachzuholen.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Nachholtermin besteht nicht.

(4) Die Entscheidung über Zeitpunkt und Durchführung eines Nachholtermins trifft ausschließlich die United Academy.
(5) Bis zum vollständigen Nachholen aller Fehlzeiten wird keine Teilnahmebescheinigung oder Fachkundebescheinigung ausgestellt.
(6) Unentschuldigtes Fernbleiben kann insbesondere vorliegen bei:
• Nichterscheinen ohne Mitteilung,
• wiederholtem Zuspätkommen,
• eigenmächtigem Verlassen des Unterrichts,
• dauerhaft ausgeschalteter Kamera trotz Verpflichtung,
• Nichtteilnahme an verpflichtenden Unterrichtseinheiten.
(7) Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist die United Academy berechtigt,
• den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung vom Unterricht auszuschließen,
• den Zugang zur Lernplattform zu sperren,
• die Teilnahme an weiteren Unterrichtseinheiten zu verweigern,
• eine Prüfungszulassung zu versagen.
(8) Ein erneuter Kurseintritt ist ausschließlich nach einer erneuten kostenpflichtigen Anmeldung möglich.
Bereits gezahlte TeilnahmegebĂźhren werden nicht erstattet.

§ 14 Prßfungszulassung und Teilnahmebescheinigung
(1) Die Voraussetzungen fßr die Zulassung zur Prßfung richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den Vorgaben der zuständigen Zertifizierungsstelle.
(2) Die United Academy stellt Teilnahme- oder Fachkundebescheinigungen ausschließlich aus, wenn sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllt wurden.
(3) Hierzu gehĂśren insbesondere:
• vollständige Teilnahme am Unterricht,
• vollständige Teilnahme an den Praxiseinheiten,
• vollständige Teilnahme am virtuellen Präsenzunterricht,
• vollständige Bearbeitung verpflichtender Ausbildungsteile,
• Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen.
(4) Ein Anspruch auf PrĂźfungszulassung besteht nicht, solange Fehlzeiten bestehen oder sonstige Teilnahmevoraussetzungen nicht erfĂźllt wurden.
(5) Die Entscheidung über die eigentliche Prüfungszulassung oder Zertifizierung trifft ausschließlich die zuständige Zertifizierungsstelle.
(6) Ein Anspruch auf das Bestehen einer PrĂźfung besteht nicht.

§ 15 Verhalten der Teilnehmer
(1) Alle Teilnehmer haben sich während der gesamten Ausbildungsdauer respektvoll gegenßber Dozenten, Mitarbeitern, Prßfern sowie anderen Teilnehmern zu verhalten.

(2) Insbesondere untersagt sind:
• Beleidigungen,
• Diskriminierungen,
• Bedrohungen,
• Mobbing,
• rassistische oder menschenverachtende Äußerungen,
• sexuelle Belästigungen,
• aggressive Verhaltensweisen,
• Störungen des Unterrichts,
• vorsätzliche Behinderung anderer Teilnehmer.
(3) Die Nutzung von Mobiltelefonen oder sonstigen elektronischen Geräten ist nur zulässig, soweit diese dem Unterricht dienen oder ausdrßcklich gestattet wurde.
(4) Foto-, Video- oder Tonaufnahmen des Unterrichts, der Dozenten, der Teilnehmer oder der Unterrichtsräume sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der United Academy unzulässig.
(5) Die Nutzung kßnstlicher Intelligenz oder sonstiger technischer Hilfsmittel zur Vervielfältigung, VerÜffentlichung oder Weitergabe von Unterrichtsinhalten ist ohne ausdrßckliche schriftliche Genehmigung der United Academy untersagt.
(6) Den Weisungen der Dozenten und Mitarbeiter ist Folge zu leisten.

§ 16 Ausschluss von Teilnehmern
(1) Die United Academy ist berechtigt, Teilnehmer aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
• erheblichen Unterrichtsstörungen,
• Beleidigungen oder Bedrohungen,
• Gewalt oder Gewaltandrohung,
• Diskriminierung,
• wiederholten Verstößen gegen diese AGB,
• Verstößen gegen die Hausordnung,
• Weitergabe von Zugangsdaten,
• Nutzung fremder Benutzerkonten,
• Weitergabe von Unterrichtsunterlagen,
• Weitergabe von Prüfungsfragen,
• Veröffentlichung von Videos oder Unterrichtsmaterialien,
• Verstößen gegen Urheberrechte,
• Manipulation von Anwesenheitsnachweisen,
• Täuschungsversuchen,
• vorsätzlicher Schädigung der United Academy oder ihrer Teilnehmer.

(3) Mit dem Ausschluss endet das Recht zur Teilnahme am Unterricht sowie zur Nutzung der Lernplattform.
(4) Ein Anspruch auf RĂźckerstattung bereits gezahlter TeilnahmegebĂźhren besteht im Falle eines berechtigten Ausschlusses nicht.
(5) Weitergehende gesetzliche oder vertragliche AnsprĂźche der United Academy bleiben hiervon unberĂźhrt.